Baumfällung

    Abhängig vom Standort des Baumes stehen uns verschiedene Arbeitsweisen für eine Baumfällung zur Verfügung.
    Falls, wie im urbanen Raum häufig zu finden, zu wenig Platz für eine freie Fällung zur Verfügung steht (z.B. im Hinterhof, zwischen Häusern, verkehrsbedingt), beklettern wir den Baum mittels Seilklettertechnik (SKT) oder fällen ihn mit Hilfe einer Hebebühne. In einem kostenlosen Beratungsgespräch werden wir diese Möglichkeiten erläutern.

    Soll die Umgebung des Baumes vor abgeworfenem Astwerk etc. geschützt werden, bieten wir auch hierfür eine Lösung: wir lassen die Äste über ein Seil zum Boden ab und entsorgen sie dort umgehend. (z.B. über Pool, Steingarten, Gartenhaus, Carport, Terrasse, etc. )

    Im Bundesnaturschutzgesetz ist ein Fällverbot vom 01. März bis 30. September jedes Jahres vorgesehen – allerdings nur für Bäume, die außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen stehen oder durch die Baumschutzsatzung geschützt sind.

    Wir kennen die Regularien und helfen Ihnen gern bei notwendigen Formalitäten mit den städtischen Ämtern. Details dazu finden Sie im Bereich Wissenswertes.